Was tun bei Rauchbelästigung

 aus der Nachbarschaft ?

 

  1. Immissionsquelle ermitteln
    (feststellen von wo die Rauchbelästigung ausgeht).
  2. Den Nachbarn auf das Problem ansprechen und gemeinsam nach der Ursache suchen (feuchtes [überlagertes] Feuerholz, ungeeigneter Brennstoff, Wetterlage / Windrichtung, falsche Befeuerung, …,).
  3. Nach Lösungen Suchen (ich helfe gerne beratend !).
  4. Ist der Nachbar uneinsichtig oder unzugänglich und die Belästigung übersteigt Ihre Toleranzgrenze, wenden Sie sich bitte an das Bezirksamt Wandsbek, "Umwelttelefon": 428 81 31 64 oder an Frau Berg, Tel. 428 81 31 83. Hier wird man Ihnen weiter helfen und ggf. den zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister mit einer Prüfung der Sachlage vor Ort beauftragen. Ohne diesen Auftrag von „offizieller Stelle“ darf Ihr Schornsteinfeger nicht tätig werden! Hinweise können Sie auch per eMail richten an: Umweltschutzabteilung@wandsbek.hamburg.de

 

 

 

Hamburger Abendblatt vom 29.11.2008
Wohnen & Einrichten  /  Leser fragen - Experten antworten:

"Wir fühlen uns seit Jahren durch Rauch aus den Schornsteinen den Nachbarhauses belästigt. Wir können kaum Lüften, weil unter fast allen Wetterbedingungen der Rauch in unsere Wohnung zieht. Die Umweltbehörde hat den Fall an das Amt für Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt weitergereicht. Das teilte uns mit, dass aus öffentlich-rechtlicher Sicht nichts zu veranlassen ist. Was können wir tun?"

"In der von Ihnen beschriebenen räumlichen Situation treten regelmäßig Immissionskonflikte auf. An dem Verhalten der Behörde ist nichts auszusetzen. Es weist nichts darauf hin, dass Sie durch öffentliche Stellen vor Ihrem Nachbarn geschützt werden müssen, vielmehr gibt Ihnen das Zivilrecht und dort der § 906 BGB die Möglichkeit, etwaige Ansprüche gegen Ihren Nachbarn selbst zu verfolgen. Die Vorschrift bestimmt, dass der Eigentümer eines Grundstücks die Zuführung von beispielsweise Rauch, der von einem anderen Grundstück ausgeht, nur dann verbieten kann, wenn der Rauch sein eigenes Grundstück beeinträchtigt, und zwar wesentlich. Eine unwesentliche Beeinträchtigung liegt regelmäßig dann vor, wenn die festgelegten Grenz-/Richtwerte nicht überschritten werden. Sie sollten mittels eines Immissionsgutachtens also zunächst ermitteln, ob und in wieweit der Rauch die Grenzwerte der TA-Luft überschreitet. Wenn eine Überschreitung vorliegt, können Sie Ihrem Nachbarn den Betrieb untersagen bzw. einen eingeschränkten Betrieb verlangen."

 

 

 

Tipps und Informationen zum richtigen Umgang mit Öfen und
Kaminen finden Sie unter Ofen & Kamin sowie im Download.

 

Im Handel erhältliches (geschlagenes) Feuerholz / Holzscheite haben meistens einen sehr hohen Feuchtigkeitsgehalt. Ebenso "frisch" geschlagenes Holz aus dem Garten oder Wald. Wird dieses Holz verbrannt entsteht Qualm, Geruchs- und Luftschadstoffe im erheblichen Umfang (bei gleichzeitig verminderter Energieabgabe des Brennstoffes an den Raum). Das Gleiche gilt übrigens auch für überlagertes Holz. Sie erkennen es nur daran, dass es sehr leicht und weich ist. Pilze und Mikroorganismen zersetzen (nicht sichtbar!) die Zellulose des Holzes im Laufe von Jahren bio-chemisch zu Eiweiß. Dieses (optisch einwandfreie) Holz verbrennt unter eben so ungünstigen Umständen wie feuchtes Holz! Verbrennen Sie auf keinen Fall Holz, das bereits sichtbar Pilzbefall aufweist oder längere Zeit der Witterung ausgesetzt war.

 

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Drucken Sie doch einfach hier die ð Download-Information (PDF) aus und übergeben Sie sie Ihrem Nachbarn bei einem freundlichen Gespräch. Vielleicht erhalten Sie demnächst eine Einladung zum Kaminabend?!

 J

"Nichts macht den Menschen so
unerträglich wie das Bewusstsein,
genug Geld für einen Anwalt zu haben."

Herman Wouk, amerikanischer Schriftsteller

 

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Info:  Abgase + Emissionen  (PDF)

 

Beschwerde-Prüfliste für den zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister / die zuständige Behörde (PDF-Download)