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Was tun bei Rauchbelästigung
aus der Nachbarschaft ?
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Immissionsquelle ermitteln
(feststellen von wo die Rauchbelästigung
ausgeht).
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Den Nachbarn auf das Problem ansprechen und gemeinsam nach
der Ursache suchen (feuchtes
[überlagertes]
Feuerholz, ungeeigneter Brennstoff, Wetterlage /
Windrichtung, falsche Befeuerung, …,).
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Nach Lösungen Suchen (ich helfe gerne beratend !).
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Ist der Nachbar uneinsichtig oder unzugänglich und die Belästigung
übersteigt Ihre Toleranzgrenze, wenden Sie sich bitte an das Bezirksamt
Wandsbek, "Umwelttelefon": 428 81 31 64 oder an Frau Berg, Tel. 428 81 31 83. Hier wird man Ihnen weiter helfen und ggf. den
zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister mit einer Prüfung der Sachlage
vor Ort beauftragen. Ohne diesen Auftrag von „offizieller Stelle“ darf Ihr
Schornsteinfeger nicht tätig werden! Hinweise können Sie
auch per eMail richten an:
Umweltschutzabteilung@wandsbek.hamburg.de
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Hamburger Abendblatt vom
29.11.2008 Wohnen & Einrichten / Leser fragen - Experten
antworten:
"Wir fühlen uns seit Jahren
durch Rauch aus den Schornsteinen den Nachbarhauses belästigt. Wir können
kaum Lüften, weil unter fast allen Wetterbedingungen der Rauch in
unsere Wohnung zieht. Die Umweltbehörde hat den Fall an das Amt für
Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt weitergereicht. Das teilte uns mit,
dass aus öffentlich-rechtlicher Sicht nichts zu veranlassen ist. Was können
wir tun?"
"In der von Ihnen beschriebenen räumlichen Situation treten regelmäßig
Immissionskonflikte auf. An dem Verhalten der Behörde ist nichts
auszusetzen. Es weist nichts darauf hin, dass Sie durch öffentliche Stellen
vor Ihrem Nachbarn geschützt werden müssen, vielmehr gibt Ihnen das
Zivilrecht und dort der § 906 BGB die Möglichkeit, etwaige Ansprüche gegen
Ihren Nachbarn selbst zu verfolgen. Die Vorschrift bestimmt, dass der
Eigentümer eines Grundstücks die Zuführung von beispielsweise Rauch, der von
einem anderen Grundstück ausgeht, nur dann verbieten kann, wenn der Rauch
sein eigenes Grundstück beeinträchtigt, und zwar wesentlich. Eine
unwesentliche Beeinträchtigung liegt regelmäßig dann vor, wenn die
festgelegten Grenz-/Richtwerte nicht überschritten werden. Sie sollten
mittels eines Immissionsgutachtens also zunächst ermitteln, ob und in
wieweit der Rauch die Grenzwerte der TA-Luft überschreitet. Wenn eine
Überschreitung vorliegt, können Sie Ihrem Nachbarn den Betrieb untersagen
bzw. einen eingeschränkten Betrieb verlangen."
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Tipps und Informationen zum richtigen Umgang
mit Öfen und Kaminen finden Sie unter
Ofen & Kamin sowie im Download.
Im Handel erhältliches (geschlagenes)
Feuerholz / Holzscheite haben meistens einen sehr hohen Feuchtigkeitsgehalt.
Ebenso "frisch" geschlagenes Holz aus dem Garten oder Wald. Wird dieses Holz
verbrannt entsteht Qualm, Geruchs- und Luftschadstoffe im erheblichen Umfang
(bei gleichzeitig verminderter Energieabgabe des Brennstoffes an den Raum).
Das Gleiche gilt übrigens auch für überlagertes Holz. Sie erkennen es
nur daran, dass es sehr leicht und weich ist. Pilze und
Mikroorganismen zersetzen (nicht sichtbar!) die Zellulose des Holzes im Laufe von Jahren
bio-chemisch zu Eiweiß. Dieses (optisch einwandfreie) Holz verbrennt unter eben so ungünstigen
Umständen wie feuchtes Holz! Verbrennen Sie auf keinen Fall Holz, das
bereits sichtbar Pilzbefall aufweist oder längere Zeit der Witterung
ausgesetzt war.
> trocknes Kaminholz online bestellen <
Drucken Sie doch einfach hier die
ð
Download-Information (PDF)
aus und übergeben Sie sie Ihrem Nachbarn bei
einem freundlichen Gespräch. Vielleicht erhalten Sie demnächst eine Einladung zum
Kaminabend?!
J
"Nichts macht den Menschen so unerträglich wie das Bewusstsein, genug Geld für einen Anwalt zu haben."
Herman Wouk, amerikanischer
Schriftsteller
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