> Schornsteinfeger bekommen Konkurrenz <

 

Jeder trägt, was Ihm gut steht – der Eine den
Zylinderhut, der Andere die Hasskappe.

Zum Artikel: „Schornsteinfeger als unverfrorene Abzocker / Vom Zylinder zur Hasskappe“
von Herbert Fricke (Sasel), Journalist/NDR-Urgestein, im Alstertal Magazin 01/2006


Was hat der Artikel ausgelöst?          
 
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Einen Sturm der Entrüstung gegen das Alstertal Magazin.
Allgemeiner Tenor: Man kann schreiben was man will, aber nicht drucken! Marktpartner äußern sich dazu wie folgt: „Wenn keine eindeutige Gegendarstellung in der nächsten Ausgabe erfolgt, werden wir keine Anzeigen mehr schalten.“ „Unglaublich, frech, gelogen, grotesk und reine Willkür“ lauten die Reaktionen der Kunden. Und weiter: „Das Alstertal Magazin und der Verfasser haben sich selbst einen Bärendienst erwiesen und sich gemeinsam der Lächerlichkeit preisgegeben. Peinlich so etwas im Alstertal, das ist unter Bildzeitungs-Niveau!“


Woher stammt nur dieses Vokabular?

Unverfrorene Abzocker, Hasskappe, Reichstag, allmächtiger Russ-Sheriff, dem Treiben ein Ende machen. Wer vorrechnet, dass 400,- € gleich 1.000,- DM sind, der verrechnet sich wohl auch in der Wirkung seines Artikels und riskiert, von den Lesern nicht ernst genommen zu werden.


Sehr geehrter Herr Fricke.

Seit über einem Dutzend Jahren (also schon zu Zeiten meines Vorgängers) kämpfen Sie erfolglos für die Befreiung von gesetzlichen Verordnungen und ihrem Schornsteinfeger. Das ist Ihr gutes Recht. Dabei haben Sie uns bis Dezember 2005 nie persönlich angegriffen. In jenem Dezember haben Sie meinen Mitarbeiter, unter heftigen verbalen Attacken und dem Vorwurf des Landfriedensbruches, von Ihrem Grundstück verwiesen. Meiner Bitte um Rückruf, zwecks Vereinbarung eines neuen Termins und Begleichung fälliger Rechnungen, kamen Sie nach. Sie wollten jedoch weder die Abgasmessung an Ihrer Ölfeuerungsanlage durchführen lassen, noch die fälligen Rechnungsbeträge in Höhe von 37,55 € begleichen. Stattdessen wollten Sie mich zu Hause besuchen und mit mir über die Notwendigkeit der Abgasmessung an Ihrer Heizungsanlage diskutieren. Nach meinem Hinweis, sich dazu bitte an die zuständige Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt zu wenden, habe ich das Telefongespräch höflich beendet und damit wohl Ihren Nerv getroffen (i.d.R. beendet ja der Anrufer das Gespräch). Hat Sie das, als „NDR-Urgestein“, veranlasst den Artikel zu schreiben, der sachlich und fachlich grundlegend falsch ist? Lieber Herr Fricke, wir kennen uns seit 12 Jahren. Nun weiß ich ja, dass gar nicht Sie die treibende Kraft sind, sondern Sie sich seit Jahren von dem wenig erfolgreichen Feuerungsanlagen-Hersteller (Herrn V.) aus Niedersachsen für sein Ziel benutzen lassen.
Nur unsere Kunden wissen das natürlich nicht! Doch eines wissen unsere Kunden: Nur wenige Firmen arbeiten und beraten so umfassend und neutral wie „Ihr“ Schornsteinfeger. Wie weit unsere Hilfe geht, können Sie im Internet recherchieren, wenn Sie mögen. Seit Ende 2003 haben wir unseren Online-Ratgeber zum Verbraucherschutz (für alle Kunden) frei geschaltet. Fragen zum modernen Heizen, Energie, Kostenvergleiche, Öl, Gas, Ofen, Kamin, Solartechnik, gesundes wohnen, Energiepass, …, werden hier neutral (auch kritisch!) und ausführlich behandelt.

Wir pflegen beste Kontakte, zu unseren Kunden wie zu Marktpartnern (z. B. aus dem Heizungsbau-Handwerk). Beide Seiten begrüßen unsere Tätigkeit, sogar die erfolgreichen Feuerungsanlagen-Hersteller! Doch manche Kunden, lieber Herr Fricke, schätzen unsere kostenlose, neutrale Beratung ebenso wenig wie Sie. Im letzten Jahr hat sich bereits ein Kunde darüber beschwert, dass ich aus Kehrgebühren finanziertes Porto benutze, um einen jährlichen (kostenlosen) Kunden-Infobrief unaufgefordert mit der Jahresrechnung zu versenden. Die zuständige Behörde hat mir daraufhin geraten diesen (bis dahin gelobten) kostenlosen Extra-Service für meine Kunden besser einzustellen.  Schade, viele Kunden warten seit dem vergebens und haben mich enttäuscht angerufen, denn gerade ältere Menschen haben oft keinen Internet-Zugang.

Nun frage ich mich ernsthaft:
Wer schützt meine Kunden vor solchen Kunden?
(und solchen Anzeigenblättern)

Die Antwort darauf (siehe unten) hat ein,
im Alstertal bekannter, Heizungsmonteur gegeben.

 

Es grüßt Sie herzlich,
im Sinne des Verbraucherschutzes,
Ihr Bezirksschornsteinfegermeister

Sven-Feddersen .de

PS   Wer im Glashaus sitzt (...) der werfe den ersten Stein?!
Als "NDR-Urgestein", lieber Herr Fricke, haben Sie Ihr ganzes Berufsleben lang von (heftig umstrittenen) öffentlich rechtlichen Gebühren gelebt.
Ich zahle jährlich 5,45 mal mehr Rundfunkgebühren, als Sie für Schornstein- fegerarbeiten entrichten (37,55 €) - egal ob ich den NDR einschalte oder private Sender! Gebühren haben immer einen unangenehmen Beigeschmack, Ihre absurde Argumentation ist damit jedoch als "scheinheilig" entlarvt.

 

per email:

 hallo sven,
da kann man mal sehen, dass es sicher gute gründe gibt nie ein inserat im alstertal-magazin zu schalten - das ist nun mal ein scharfmacher-blatt dessen redaktionelle inhalte uns schon lange zu der erkenntis geführt haben dort nicht zu inserieren. hier namentlich in so einem text genannt zu werden ist es sicher wert sich zu wehren, wobei wir dich (wenn wir können) gern unterstützen - klar ist, dass es hier wieder nur um "aufriss" geht und wir sicher gut daran tun im gespräch mit der kundschaft solchen texten kontra zu geben (das hat auch bisher immer gut funktioniert), es gab ja schon eine vielzahl an fragwürdigen artikeln in der presse zum thema heizen, wobei mir eine namentliche nennung in dieser art und weise noch nicht untergekommen ist - schlicht frech und beleidigend. ich hoffe, dass auch dir schon viele briefkästen aufgefallen sind mit dem aufkleber "kein alstertal-magazin", die gibts öfter als man denkt - du stehst sicher nicht allein da - mach dich gerade, das macht den sensationsschreibern immer bauchschmerzen wenn man sich nicht alles bieten lässt und bereit ist in so einer sache mal druck zu machen


grüsse hanno     *        Heizungsbaumeister          3.Februar 2006

 

ð Presserat.de

Peter Kaehler, Bezirksschornsteinfegermeister, Immenhorstweg 102, 22395 Hamburg, Tel. 040-60441144

Deutscher Presserat                                   Hamburg, den 16.2.2006

Betr.: Artikel im Alstertalmagazin vom 27.1.2006

Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit möchte ich mich über einen Artikel im Alstertalmagzin Nr.1 vom 27.1.2006 beschweren. Beim Altertalmagazin handelt es sich um ein kostenlos verteiltes Monatsmagazin. In der Januar Ausgabe des Alstertalmagazins wird der Beruf des Schornsteinfegers massiv angegriffen. Es werden pauschal alle Bezirksschornsteinfegermeister als "Russ-Sherriffs" betitelt. Die Schornsteinfeger arbeiten in Deutschland nach genau definierten Verordnungen.
Zur Absicherung der Qualität haben sich alle Schornsteinfegerbetriebe einem Qualitäts- und Umweltmanagement nach DIN 9001 und DIN 14001 unterworfen. Der Vorwurf, alle Bezirksschornsteinfegermeister wären Russ-Sherriffs, verstößt gegen Ziffer 1 des Pressekodex. Hierdurch wird meine Menschenwürde besonders gegenüber meinen Kunden verletzt. Des Weiteren entsprechen die getroffenen Aussagen in dem Artikel nicht der Wahrheit. Es handelt sich um so offensichtlich falsche Aussagen, dass Ziffer 2 des Pressekodex verletzt wird. Bezüglich der falschen Behauptungen füge ich eine Gegendarstellung des Bundesverbandes des Schornsteinfegerhandwerks bei. 

Mit freundlichen Grüssen   Peter Kaehler


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Antwort  NDR
und
Presserat

 

(c) Bibliographisches Institut & F. A. Brockhaus AG, 2006

Gegendarstellung,
das grundrechtlich gestützte, mit dem Persönlichkeitsrecht verbundene, u.a. in den Pressegesetzen der Länder verankerte Recht zur kostenlosen Gegenäußerung, das dem zusteht, der durch eine in einem periodisch erscheinenden Druckwerk enthaltene Tatsachenbehauptung (»Erstmitteilung«) persönlich und individuell getroffen ist (namentliche Erwähnung nicht erforderlich). Der Anspruch kann auch Rundfunksendungen (ARD- beziehungsweise ZDF-Staatsvertrag, Landesmediengesetze) und Mediendienste im Internet (§14 Mediendienstestaatsvertrag 2003) betreffen. Der Umfang der Gegendarstellung muss im Verhältnis zum beanstandeten Text angemessen sein. Die Gegendarstellung muss sich auf tatsächliche Angaben beschränken, darf also nicht kommentieren oder werten. Das österreichische Mediengesetz begründet unter im Wesentlichen ähnlichen Voraussetzungen einen Anspruch auf Gegendarstellung. In der Schweiz ist das Recht auf Gegendarstellung im Rahmen der allgemeinen zivilrechtlichen Normen zum Schutze der Persönlichkeit gegen Verletzung durch Dritte in den Artikeln 28gl ZGB erfasst.

 

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