|
>
Schornsteinfeger bekommen Konkurrenz
<
Jeder trägt, was Ihm gut steht – der Eine den Zylinderhut, der Andere die Hasskappe.
Zum Artikel: „Schornsteinfeger als
unverfrorene Abzocker / Vom Zylinder zur Hasskappe“ von Herbert Fricke (Sasel),
Journalist/NDR-Urgestein, im Alstertal Magazin 01/2006
Was hat der Artikel
ausgelöst? ((())
Einen Sturm der Entrüstung
gegen das Alstertal Magazin. Allgemeiner Tenor: Man kann
schreiben was man will, aber nicht drucken! Marktpartner äußern sich dazu
wie folgt: „Wenn keine eindeutige Gegendarstellung in der nächsten Ausgabe
erfolgt, werden wir keine Anzeigen mehr schalten.“ „Unglaublich, frech,
gelogen, grotesk und reine Willkür“ lauten die Reaktionen der Kunden. Und
weiter: „Das Alstertal Magazin und der Verfasser haben sich selbst einen
Bärendienst erwiesen und sich gemeinsam der Lächerlichkeit preisgegeben.
Peinlich so etwas im Alstertal, das ist unter Bildzeitungs-Niveau!“
Woher stammt nur dieses
Vokabular?
Unverfrorene Abzocker,
Hasskappe, Reichstag, allmächtiger Russ-Sheriff, dem Treiben ein Ende machen. Wer
vorrechnet, dass 400,- € gleich 1.000,- DM sind, der verrechnet sich wohl auch
in der Wirkung seines Artikels und riskiert, von den Lesern nicht ernst
genommen zu werden.
Sehr geehrter Herr
Fricke.
Seit über einem Dutzend
Jahren (also schon zu Zeiten meines Vorgängers) kämpfen Sie erfolglos für
die Befreiung von gesetzlichen Verordnungen und ihrem Schornsteinfeger.
Das ist Ihr gutes Recht. Dabei haben Sie uns bis Dezember 2005 nie
persönlich angegriffen. In jenem Dezember haben Sie meinen Mitarbeiter,
unter heftigen verbalen Attacken und dem Vorwurf des Landfriedensbruches,
von Ihrem Grundstück verwiesen. Meiner Bitte um Rückruf, zwecks Vereinbarung
eines neuen Termins und Begleichung fälliger Rechnungen, kamen Sie nach. Sie
wollten jedoch weder die Abgasmessung an Ihrer Ölfeuerungsanlage durchführen
lassen, noch die fälligen Rechnungsbeträge in Höhe von 37,55 € begleichen.
Stattdessen wollten Sie mich zu Hause besuchen und mit mir über die
Notwendigkeit der Abgasmessung an Ihrer Heizungsanlage diskutieren. Nach
meinem Hinweis, sich dazu bitte an die zuständige Behörde für
Stadtentwicklung und Umwelt zu wenden, habe ich das Telefongespräch höflich
beendet und damit wohl Ihren Nerv getroffen (i.d.R. beendet ja der Anrufer
das Gespräch). Hat Sie das, als „NDR-Urgestein“, veranlasst den Artikel zu
schreiben, der sachlich und fachlich grundlegend falsch ist? Lieber Herr
Fricke, wir kennen uns seit 12 Jahren. Nun weiß ich ja, dass gar nicht Sie
die treibende Kraft sind, sondern Sie sich seit Jahren von dem wenig
erfolgreichen Feuerungsanlagen-Hersteller (Herrn V.) aus Niedersachsen für sein Ziel
benutzen lassen. Nur unsere Kunden wissen
das natürlich nicht! Doch eines wissen unsere Kunden: Nur wenige Firmen
arbeiten und beraten so umfassend und neutral wie „Ihr“
Schornsteinfeger. Wie weit unsere Hilfe geht, können Sie im Internet
recherchieren, wenn Sie mögen. Seit Ende 2003 haben wir unseren
Online-Ratgeber zum Verbraucherschutz (für alle Kunden) frei
geschaltet. Fragen zum modernen Heizen, Energie, Kostenvergleiche,
Öl, Gas, Ofen, Kamin, Solartechnik, gesundes wohnen, Energiepass, …, werden
hier neutral (auch kritisch!) und ausführlich behandelt.
Wir pflegen beste Kontakte,
zu unseren Kunden wie zu Marktpartnern (z. B. aus dem Heizungsbau-Handwerk). Beide Seiten begrüßen unsere Tätigkeit, sogar die erfolgreichen
Feuerungsanlagen-Hersteller! Doch manche Kunden, lieber Herr Fricke,
schätzen unsere kostenlose, neutrale Beratung ebenso wenig wie Sie. Im
letzten Jahr hat sich bereits ein Kunde darüber beschwert, dass ich aus
Kehrgebühren finanziertes Porto benutze, um einen jährlichen (kostenlosen)
Kunden-Infobrief unaufgefordert mit der Jahresrechnung zu versenden. Die
zuständige Behörde hat mir daraufhin geraten diesen (bis dahin gelobten)
kostenlosen Extra-Service für meine Kunden besser einzustellen.
Schade, viele Kunden warten seit dem vergebens und haben mich
enttäuscht angerufen, denn gerade ältere Menschen haben oft keinen
Internet-Zugang.
Nun frage
ich mich ernsthaft: Wer schützt meine Kunden vor solchen Kunden?
(und solchen Anzeigenblättern)
Die Antwort darauf (siehe unten) hat ein, im
Alstertal bekannter, Heizungsmonteur gegeben.
Es grüßt Sie
herzlich, im Sinne des
Verbraucherschutzes, Ihr
Bezirksschornsteinfegermeister
Sven-Feddersen
.de
PS Wer im
Glashaus sitzt (...) der werfe den ersten Stein?! Als
"NDR-Urgestein",
lieber Herr Fricke, haben Sie Ihr ganzes Berufsleben lang von (heftig
umstrittenen) öffentlich rechtlichen Gebühren gelebt. Ich zahle jährlich
5,45 mal mehr Rundfunkgebühren, als Sie für Schornstein- fegerarbeiten
entrichten (37,55
€)
- egal ob ich den NDR einschalte oder private Sender!
Gebühren haben immer einen unangenehmen Beigeschmack, Ihre absurde Argumentation ist damit
jedoch als "scheinheilig" entlarvt.
per email:
hallo
sven,
da kann man mal sehen, dass es sicher gute gründe gibt nie ein inserat im
alstertal-magazin zu schalten - das ist nun mal ein scharfmacher-blatt
dessen redaktionelle inhalte uns schon lange zu der erkenntis geführt haben
dort nicht zu inserieren. hier namentlich in so einem text genannt zu werden
ist es sicher wert sich zu wehren, wobei wir dich (wenn wir können) gern
unterstützen - klar ist, dass es hier wieder nur um "aufriss" geht und wir
sicher gut daran tun im gespräch mit der kundschaft solchen texten kontra zu
geben (das hat auch bisher immer gut funktioniert), es gab ja schon eine
vielzahl an fragwürdigen artikeln in der presse zum thema heizen, wobei mir
eine namentliche nennung in dieser art und weise noch nicht untergekommen
ist - schlicht frech und beleidigend. ich hoffe, dass auch dir schon viele
briefkästen aufgefallen sind mit dem aufkleber "kein alstertal-magazin",
die gibts öfter als man denkt - du stehst sicher nicht allein da - mach dich gerade, das macht den sensationsschreibern immer
bauchschmerzen wenn man sich nicht alles bieten lässt und bereit ist in so
einer sache mal druck zu machen
grüsse hanno
*
Heizungsbaumeister
3.Februar 2006
ð
Presserat.de
Peter Kaehler,
Bezirksschornsteinfegermeister, Immenhorstweg 102, 22395 Hamburg,
Tel. 040-60441144
Deutscher Presserat Hamburg, den 16.2.2006
Betr.: Artikel im Alstertalmagazin vom 27.1.2006
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit möchte ich mich über einen Artikel im Alstertalmagzin Nr.1 vom
27.1.2006 beschweren. Beim Altertalmagazin handelt es sich um ein kostenlos
verteiltes Monatsmagazin.
In der Januar Ausgabe des Alstertalmagazins wird der Beruf des
Schornsteinfegers massiv angegriffen. Es werden pauschal alle
Bezirksschornsteinfegermeister als "Russ-Sherriffs" betitelt. Die
Schornsteinfeger arbeiten in Deutschland nach genau definierten
Verordnungen. Zur Absicherung der Qualität haben sich alle
Schornsteinfegerbetriebe einem Qualitäts- und Umweltmanagement nach DIN 9001
und DIN 14001 unterworfen.
Der Vorwurf, alle Bezirksschornsteinfegermeister wären Russ-Sherriffs,
verstößt gegen Ziffer 1 des Pressekodex. Hierdurch wird meine Menschenwürde
besonders gegenüber meinen Kunden verletzt.
Des Weiteren entsprechen die getroffenen Aussagen in dem Artikel nicht der
Wahrheit. Es handelt sich um so offensichtlich falsche Aussagen, dass Ziffer
2 des Pressekodex verletzt wird. Bezüglich der falschen Behauptungen füge
ich eine Gegendarstellung des Bundesverbandes des Schornsteinfegerhandwerks
bei.
Mit freundlichen Grüssen Peter Kaehler

Download
Antwort NDR
und
Presserat
(c) Bibliographisches Institut & F. A. Brockhaus AG, 2006
Gegendarstellung,
das grundrechtlich gestützte, mit dem Persönlichkeitsrecht verbundene, u.a.
in den Pressegesetzen der Länder verankerte Recht zur kostenlosen
Gegenäußerung, das dem zusteht, der durch eine in einem periodisch
erscheinenden Druckwerk enthaltene Tatsachenbehauptung (»Erstmitteilung«)
persönlich und individuell getroffen ist (namentliche Erwähnung nicht
erforderlich). Der Anspruch kann auch Rundfunksendungen (ARD-
beziehungsweise ZDF-Staatsvertrag, Landesmediengesetze) und Mediendienste im
Internet (§14 Mediendienstestaatsvertrag 2003) betreffen. Der Umfang der
Gegendarstellung muss im Verhältnis zum beanstandeten Text angemessen sein.
Die Gegendarstellung muss sich auf tatsächliche Angaben beschränken, darf
also nicht kommentieren oder werten. Das österreichische Mediengesetz
begründet unter im Wesentlichen ähnlichen Voraussetzungen einen Anspruch auf
Gegendarstellung. In der Schweiz ist das Recht auf Gegendarstellung im
Rahmen der allgemeinen zivilrechtlichen Normen zum Schutze der
Persönlichkeit gegen Verletzung durch Dritte in den Artikeln 28gl ZGB
erfasst.
zurück
|