HEIZÖLLAGERUNG

Themen:

 

Gesetzliche Verpflichtungen
in Hamburg,
  (außerhalb von Wasserschutzgebieten),

Prüfungen durch Sachverständige gem. § 19i WHG/VAwS

Oberirdische Heizöltanks mit einer Kapazität von 1 bis 10 m³:

Eine Überprüfung ist nur vor der ersten Inbetriebnahme der Tankanlage (also nach ihrer Errichtung) vorgeschrieben, bzw. nach einer wesentlichen Änderung der Tankanlage.

Unterirdische Heizöltanks mit einer Kapazität von 1 bis 10 m³:

Nach der o. g. Erstüberprüfung der Tankanlage ist diese regelmäßig alle 5 Jahre wiederkehrend zu prüfen!  Zusätzliche Prüfungen sind bei einer Stilllegung oder Wiederinbetriebnahme der Tankanlage nach mehr als einem Jahr vorgeschrieben. (Nur innerhalb von Wasserschutzgebieten beträgt der Intervall der Wiederkehrenden Prüfung 2,5 Jahre.)

Einwandige GFK-Tanks ab 1 m³
dürfen nur innerhalb von Auffangräumen aufgestellt werden.

 

Betreiberpflichten:

Der Betreiber einer Tankanlage (Eigentümer / Mieter) hat regelmäßige Sichtkontrollen durchzuführen: Dichtheit des Heizöltanks, der heizölführenden Rohrleitungen sowie der Befüll- und Lüftungsleitungen. Korrosion der Tankaußenwände bei Stahltanks. Risse, Setzungen, beschädigte oder fehlende Beschichtungen im Auffangraum. Ordnungsgemäßer Zustand aller Anlagenteile (z.B. gelockerte Verschraubungen). Schutz der Austrittsöffnung der Lüftungsleitung vor Eindringen von Regenwasser. Bei doppelwandigen Tanks mit Leckanzeiger ist ggf. die optische / akustische Alarmfunktion zu testen (Funktionskontrolle). Mängel an einer Heizölanlage sind unverzüglich zu beheben.  Bei Tankanlagen ab 1 m³ ist ein Fachbetrieb (gem. § 19 I WHG) damit zu beauftragen.

 

Die  Heizöltank-  PDF 2 MB
Haftpflichtversicherung

 

10  wichtige  Tipps:

1.   Weder der Tankraum / Auffangraum noch die Tankoberfläche sind ein geeigneter Lagerplatz für ausrangierte Möbel, Werkzeuge oder Gartengeräte. Durch das Gewicht oder Verlagerung der im Tankbereich deponierten Gegenstände können leicht Leitungen und Anschlüsse beschädigt werden.

2.    Brauchen Sie den Tankinhalt von Zeit zu Zeit einmal ganz auf.  Heizöl ist ein Naturprodukt, das einer natürlichen Alterung unterliegt. Gealterte Restölbestände werden so verbraucht und "frisches" neues Heizöl vermischt sich nicht mit dem evtl. mikrobiell belasteten Restölbestand. Alterungsrückstände im Heizöltank können so minimiert werden.

3.  Regelmäßige Tankreinigungen sind unter normalen Umständen NICHT nötig. Die Ansammlung von Kondenswasser und Sedimenten auf dem Grund des Heizöltanks sind ganz natürlich und stellen i.d.R. kein Problem dar. Erst wenn der Ölfilter vor dem Brenner öfter verstopft und die Anlage dadurch ausfällt ist eine Tankreinigung angezeigt, wenn eine "schwimmende Ölansaugung" im Tank das Problem nicht beseitigen kann. Die Reinigung sollte dann möglichst bei einem leer gefahrenen Tank vorgenommen werden, denn es empfiehlt sich die ausgepumpte Restmenge zu entsorgen! Auch die Leitungssysteme müssen nun gereinigt und der Grenzwertgeber sollte geprüft werden.

4.   Grundsätzlich ist für die Verbindung zwischen Tank und Brenner eine Ölversorgung als Einstrangsystem vorzuziehen, da es als selbstsicheres System ausgeführt werden kann. Im Einstrangsystem wird das Heizöl nicht stetig in den Tank zurück geführt und so die Lagerstabilität des Heizöls deutlich begünstigt. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Heizungsfachbetrieb, ob im Rahmen einer anstehenden Modernisierungs- oder Reparaturmaßnahme eine Umrüstung auf ein Einstrangsystem kostengünstig durchgeführt werden kann.

5.  Innenkorrosionen an Stahltanks sind extrem selten. Werden sie festgestellt, sind folgende Maßnahmen empfehlenswert: Einbau einer Kunststoff-Innenhülle mit Leckanzeigegerät oder Aufbringen einer Innenbeschichtung im Tank. NICHT empfehlenswert sind sog. "Fließbeschichtungen" (sie gehen keine feste Verbindung mit dem Untergrund ein), chemische Vorbehandlungen des Untergrundes und Kathodische Innenkorrosionsschutz-Systeme auf Elektrolytbasis (IKS-System mit Opferanoden).

6.  Dunkle Ablagerungen an alten Kunststofftanks sind unkritisch, sie stören lediglich beim optischen Erkennen der Füllstandshöhe von außen. Ein Füllstandsanzeiger kann Abhilfe schaffen. Nur wenn sich bei sehr alten PE/PA-Kunststofftanks Verformungen (sog. Elefantenfüße) bilden, ist die Erneuerung der Tankanlage sinnvoll. Kunststofftanks sollten immer vor Licht geschützt werden!

7.  Ist der Domschacht eines Erdtanks undicht geworden, sind u. U. folgende Maßnahmen umgehend durchzuführen: Erneuerung der Domschachtabdeckung, Aufsetzen eines Sanierungsdomschachtes und Installation eines Auffangbehälters für Öltropfen unterhalb des Füllanschlusses.

8.  Folgende Unterlagen sollten Sie über Ihren Tank besitzen: Bauartzulassung des Tanks, Anzeigebestätigung der Unteren Wasserbehörde (ab 1 m³), Baugenehmigung (ab 5 m³), ggf. Protokolle der Sachverständigenprüfungen (wenn diese notwendig sind).

9.  Bei einem Schadensfall oder Störung ist die Anlage sofort außer Betrieb zu nehmen. Ist Heizöl (außerhalb eines Auffangraumes) in einer Menge ausgetreten, die mit einfachen technischen Mitteln (Abstreuen und Aufnehmen mit Bindemitteln) nicht vollständig beseitigt werden kann, ist die Wasserbehörde, Feuerwehr oder Polizei zu verständigen, wenn Kläranlagen, Boden, Oberflächengewässer oder Grundwasser zu verschmutzen drohen.

10.  Folgende Möglichkeiten bieten sich bei der Sanierung eines schadhaften Ölauffangraumes an: a) bauliche Beseitigung schadhafter Stellen und dreifacher (zugelassener) Schutzanstrich, b)  komplette Auskleidung mit einer zugelassenen Kunststofffolie, c) Einbau einer Innenhülle in einwandige Tanks und damit Herstellung eines doppelwandigen Systems, der Auffangraum wird dadurch unnötig, d) Einbau moderner Sicherheitstanksysteme welche keinen Auffangraum mehr benötigen.

Kostenhilfe für Tanksanierung

 

Heizöl -Preise / -Tanken / -Lagerung   (allgemein)

Früher war alles so einfach: Im Sommer wurde Heizöl getankt, im Winter wurde Heizöl verbraucht. Heute sieht es anders aus. Der Heizölpreis schwankt nicht jahreszeitbedingt, sondern spekulativ. Globale Ereignisse wie Kriege, Streiks, Wirtschaftsflauten, schwankende Währungskurse sowie die internationale Nachfrage, haben Einfluss auf die Preisentwicklung sowohl beim Heizöl als auch beim Erdgas. Es ist jedoch immer ein deutlicher Preisvorteil des Heizöls gegenüber dem Erdgas im Jahresdurchschnitt zu verzeichnen. Ein häufiges Nachtanken kleiner Heizölmengen bei fallenden Preisen ist auf Dauer wenig sinnvoll: Altes Öl im Tank wird immer wieder mit neuem vermischt und die Gefahr der Sedimentbildung im Öltank steigt. Der Tank sollte hin und wieder leer gefahren werden. Heizöl als Naturprodukt unterliegt einem natürlichen Alterungsprozess. Die Rückstände können u. U. Düsen und Filter verstopfen. Durch eine schwimmende Ölansaugung lässt sich dieses Problem jedoch wirksam und kostengünstig beheben. Lichtgeschützt aufgestellte Kunststofftanks sollten ca. alle 10 Jahre vom Fachmann inspiziert werden, Stahltanks in Einzelhäusern ca. alle 15 Jahre. So raten viele Tankreinigungsunternehmen. Außentanks im Erdreich müssen aus Sicherheitsgründen alle fünf Jahre geprüft werden (in Wasserschutzgebieten alle zwei½ Jahre). Für Ihre Orientierung: Betriebe, die das Gütezeichen  „Tankschutz RAL-RG 977“ führen, verfügen über die Ausstattung und personelle Qualifikation, die für eine gütegesicherte Tankrevision notwendig ist.


DER TIPP FÜR VERMIETER:

"Wiederkehrende Kosten der Reinigung des Öltanks einer Heizungsanlage sind umlagefähige Betriebskosten." So hat der Bundesgerichtshof im Urteil vom 11.11.2009, Az. VIII ZR 221/08 entschieden. Damit ist für Vermieter eine wichtige Klarstellung vorgenommen worden: Wiederkehrenden Kosten der Öltankreinigung sind nicht als Instandhaltungs- bzw. Instandsetzungskosten im Sinne von § 1 Abs. 2 Ziff. 2 BetrKV anzusehen. Auch ein mehrjähriger Turnus von fünf bis sieben Jahren genügt, um von „laufend entstehenden" Kosten auszugehen. Sie müssen deshalb nicht anteilig für mehrere Jahre berechnet werden sondern können im Jahr der Entstehung voll als Nebenkosten abgerechnet werden. Eine solche Reinigung dient nicht der Vorbeugung oder Beseitigung von Mängeln an der Substanz der Heizungsanlage, sondern der Aufrechterhaltung ihrer Funktionsfähigkeit. Damit stellt die Reinigung des Öltanks, ebenso wie andere regelmäßig durchzuführende Reinigungsarbeiten an der Heizungsanlage, keine Instandhaltungsmaßnahme dar. Soweit mit der Tankreinigung die Verschlammung des Tanks und der Zuleitungsrohre verhindert und dadurch die ordnungsgemäße Funktion der Heizungsanlage gesichert werden soll, unterscheidet sie sich nicht von der turnusmäßig durchzuführenden Reinigung anderer Teile.

 

 

Fachfirmen in Ihrer Nähe, die der
Gütegemeinschaft Tankschutz e.V.
angehören, finden Sie hier:

ð RAL-RG 977

 

 

Alles was Sie über Heizöllagerung
wissen müssen finden Sie in der :

Fachinformation zur Heizöllagerung
(hier als  PDF - Download / 2,4 MB)

 

 

 


Weitere Informationen unter:

ð Bundesverband Behälterschutz

ð Behälterverband

 

Im Störungsfall ...

helfen erfahrungsgemäß gegenseitige Schuldzuweisungen zwischen Heizungshandwerk, Mineralölhandel und Tankschutzbetrieben dem Ölheizungskunden nicht weiter, sie verärgern ihn eher. Der Schlüssel für die möglichst schnelle Störungsbehebung liegt in der Kooperation der beteiligten Marktpartner: Der Technische Leitfaden „Ölfeuerungsanlagen -  für die gemeinsame Kundenbetreuung“ (IWO) hilft hierbei weiter: Er beinhaltet praxisgerechte Hinweise und Anleitungen zur Ursachenanalyse und schnellen Behebung von Betriebsstörungen bei Ölheizungen.

 

ð technischer Leitfaden
zu  STÖRUNGEN

ð Ablaufdiagramm

ð Begleitblätter

 

zurück