ACHTUNG:

Der Grundeigentümerverband Hamburg warnt vor Anrufern, die sich am Telefon als Mitarbeiter des Verbandes ausgeben und vorgeben, mit Hauseigentümern Termine für die Erstellung eines Energiepasses vereinbaren zu wollen. Der Grundeigentümer-verband hat bereits Strafanzeige erstattet.

 

 ENERGIEPASSPFLICHT  für Wohnhäuser .

 

Nach der EU-Richtline für Immobilien ist  der Energiepass bei der Vermietung, dem Verkauf oder dem Bau einer Immobilie auszustellen.

Für selbst genutzte Einfamilienhäuser muss der Pass also nur bei einem Eigentümerwechsel ausgestellt werden!

Ein Teil der Verkäufer und Vermieter hat die Wahl zwischen dem teuren (aber aussagekräftigen) Bedarfsausweis und dem kostengünstigen (aber weniger aussagekräftigen) Verbrauchsausweis.

 

ganz genau / Ausnahmen
Brennstoffspiegel.de

Wir prüfen für unsere Kunden gerne, ob für Sie der kostengünstige Energieausweis auf Verbrauchsbasis ausreichend ist, und stellen Ihnen diesen schnell und unkompliziert aus. Er ist 10 Jahre gültig und erfüllt alle gesetzlichen Anforderungen. Unser Energieausweis ist von allen Seiten anerkannt. In unserer Eigenschaft als Schornsteinfeger und somit neutraler Gebäude-Energieberater (ohne weitere kommerzielle Interessen) haben wir beste Referenzen und genießen ein breites Ansehen.

Bitte rufen Sie mich an oder nutzen Sie den folgenden Download für den Datenerhebungsbogen.

Füllen Sie ihn vor oder nach dem Drucken aus oder schicken Sie mir den Auftrag per Emailanhang. Dann müssen Sie die PDF-Datei unbedingt zuvor auf IHRER Festplatte / Desktop speichern, bevor Sie ihn mir per Emailanhang zuschicken können!

 

 

Vorsicht:

Die Verbraucherzentrale warnt vor Unternehmen, die an der Haustür kostenlose Beratungen wie z.B. Feuchtemessungen in Kellerräumen anbieten und oft den Eindruck erwecken, im öffentlichen Auftrag tätig zu sein. Dabei wird dem Hauseigentümer suggeriert, der Energiepass müsse auf jeden Fall ausgestellt sein (was eben nicht immer der Fall ist!). Das vermeintliche "Beratungsgespräch" soll allein "Türöffner" sein, um Aufträge für (oft unseriöse) Sanierungs- oder Modernisierungsarbeiten zu akquirieren. Unser Tipp: Wenden Sie sich lieber an Unternehmen die Sie kennen, die Ihr Vertrauen genießen und die neutral und unabhängig von Folgeaufträgen beraten.


 

Das Bayerische Staatsministerium hat die Überprüfung der Anforderungen nach §§ 11 und 12 der EnEV durch die Bayerischen Kaminkehrer angeordnet. Diese überprüfen während Ihrer täglichen Arbeit die Zentralheizungen in Ihrem Bezirk auf diese Mindestanforderungen. Durch diesen Synergieeffekt können den bayerischen Bürgern 2/3 der Kosten (ca. 34 Millionen Euro) erspart werden, die durch einen externen Vollzug angefallen wären. Überraschender Weise wurden an über zehn Prozent der Anlagen Mängel festgestellt, die bereits 1997 hätten abgestellt sein müssen. Zukünftig bringen allein in Bayern 200.000 neue Regelungen und über 40.000 neue Heizungen eine Energieeinsparung von ca. 280.000 kWh und ca. 65.000 Tonnen CO2 jährlich. Wir finden es schade, dass dieses Potential in den anderen 15 Bundesländern ungenutzt bleibt.

 

Einen hohen Stellenwert bekommt der Energiepass nur, wenn er als objektives Dokument anerkannt ist. Die Ausweise sollen nach EU-Recht von qualifizierten Fachleuten ausgestellt werden die ein Höchstmaß an Neutralität besitzen, weil nur dann die Aussagen über Verbesserungspotential am Gebäude auf Akzeptanz stoßen.

 

> Abendblatt-Artikel <

Bereits 2006 sollte die EU-Richtlinie 2002/91/EG Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (Energy Performance of Buildings Directive - EPBD) in den EU-Mitgliedsländern und somit auch in Deutschland in nationales Recht umgesetzt werden. Dies hatte zur Folge, dass im Jahr 2005 sowohl das Energieeinspargesetz als auch die Energieeinsparverordnung novelliert werden mussten. Mit dem Umsetzen der Richtlinie werden für den Gebäudebestand Energieausweise erforderlich. Bisher erfolgt mit der Energieeinsparverordnung schon ansatzweise eine ganzheitliche Methode mit der gemeinsamen Bewertung von Gebäudehülle und Anlagentechnik für Neubauten von Wohn- und Nichtwohngebäuden, die auf den Primärenergiebedarf ausgerichtet ist. Zukünftig wird dies ausgeweitet mit der Einbeziehung des Energiebedarfs für Beleuchtung und Kühlung/Klimaanlagen. Außerdem wird der Gebäudebestand verstärkt durch den Energiepass beschrieben. Hierzu wird zusätzlich zur Änderung der Energieeinsparverordnung unter anderem auch die Umsetzung umfangreicher neuer Normen erforderlich.

 

Achtung: rechtliche Information der dena


Wer beim Energieausweis geizt, kann eine böse Überraschung erleben: Die Vorlage eines nicht vollständigen oder ungültigen Ausweises kann mit Bußgeldern von bis zu 15.000,- € geahndet werden.

Manches Billig-Angebot im Internet scheint verlockend: Fragebogen über den Energieverbrauch der letzen drei Jahre ausfüllen, ein paar Tage warten und den fertigen "Energieausweis" aus dem Briefkasten angeln. Kein Vor-Ort-Termin, kein großer Aufwand - allerdings oftmals auch kein gültiger Ausweis!

"Es werden Energieausweise angeboten, die nicht den gesetzlichen Anforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) entsprechen und deshalb ungültig sind. Der Eigentümer sollte die Qualität und die Gültigkeit des angebotenen Energieausweises vor der Beauftragung prüfen", so dena-Geschäftsführer Stephan Kohler.

Hier ein paar Tipps für Gebäudeeigentümer, um die Angebote besser beurteilen zu können:

Modernisierungsempfehlungen
Dem Energieausweis müssen individuelle Modernisierungsempfehlungen beigefügt werden - egal, ob er auf gemessenen Verbrauchswerten oder dem rechnerischen Energiebedarf beruht. Dazu sollte der Aussteller die vorhandene Heiztechnik und die Qualität von Wänden und Fenstern vor Ort prüfen. Fehlen die Sanierungstipps, ist der Energieausweis ungültig. Eine Vereinbarung zwischen Eigentümer und Aussteller zum Ausschluss der Empfehlungen ist nicht zulässig.

Aufnahme der Gebäudedaten
Die Gebäudemaße und der Energieverbrauch dürfen vom Eigentümer zwar selbst erhoben und an den Energieausweis-Aussteller übermittelt werden. Allerdings ist der Aussteller gesetzlich verpflichtet zu überprüfen, ob diese Angaben plausibel sind. Bei der Übermittlung der Daten über ein Internetformular kann diese Prüfung ohne Rücksprache kaum gewährleistet werden. Die Gefahr, dass fehlerhafte Daten zu Grunde gelegt werden, ist in diesem Fall sehr hoch. Der Aussteller sollte den Eigentümer zumindest telefonisch kontaktieren und sich der Richtigkeit der Daten versichern. Besser noch: er kennt das Gebäude!

Die dena empfiehlt grundsätzlich eine Vor-Ort-Begehung durch den Aussteller vor der Erstellung des Energieausweises. Auf diese Weise können die Gebäudedaten und der bauliche Zustand des Gebäudes angemessen erfasst und die Modernisierungsempfehlungen präzise ermittelt werden.

Ab dem 1. Juli 2008 wird die Vorlage von Energieausweisen bei Verkauf und Neuvermietung schrittweise für verschiedene Gebäudetypen verbindlich eingeführt.

Quelle: Deutsche Energie-Agentur (dena)
 

 

 

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